Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Yatovi GmbH für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „autowire“

Fassung vom 07.10.2026

Dauerhafter Link zu dieser Fassung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Yatovi GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Yannick Lieder, Tom-Christian Freiwald und Vinzenz Mennicke, Jarrestraße 42a, 22303 Hamburg (nachfolgend „Yatovi“ oder „Anbieter“) und jedem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der über den auf der Website oder in der App bereitgestellten Online-Bestellprozess einen Vertrag über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „autowire“ abschließt oder eine Registrierung vornimmt (nachfolgend „Kunde“, Yatovi und Kunde einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“).

1. PRÄAMBEL

Yatovi bietet unter der Bezeichnung „autowire“ eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur technischen Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen für elektrische Anlagen (sog. Anlagendokumentationen) an. Der Zugriff auf die Vertragssoftware erfolgt wahlweise browserbasiert oder über die von Yatovi bereitgestellten mobilen Applikationen für iOS und Android.

Der Kunde nutzt autowire, um unter Einsatz KI-gestützter Funktionen Anlagendokumentationen für seine Projekte effizient zu erstellen. Die Vertragssoftware unterstützt den Kunden hierbei technisch. Die fachliche Prüfung, Freigabe und Abnahme der erstellten Dokumentationen führt der Kunde weiterhin selbst durch.

Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragspartner im Einzelnen Folgendes:

2. Definitionen

Für die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten – soweit nachfolgend definiert – die nachfolgend festgelegten Bedeutungen.

2.1

„Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ meint die Anlage 3, welche Vertragsbestandteil ist.

2.2

„Anlagendokumentation“ meint die Dokumentation für elektrische Anlagen, deren Unterstützung bei der Erstellung zentraler Leistungsbestandteil der Vertragssoftware ist.

2.3

„DSGVO“ meint die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).

2.4

„Höhere Gewalt“ meint Ereignisse oder Umstände, die trotz angemessener Sorgfalt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussbereichs von Yatovi oder des Kunden liegen und auch nicht durch zumutbare Maßnahmen der Parteien hätten vermieden oder überwunden werden können. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg und andere militärische Konflikte, Terroranschläge, Bürgerkrieg, Aufruhr, Aufstände; Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos; nicht von Yatovi verschuldete Explosionen und Brände; Überschwemmungen, Erdbeben, Taifune und sonstige Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; Epidemien/Pandemien und Seuchen; nicht verschuldete Arbeitsunruhen wie z.B. Arbeitskampf; Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder behördliche Anordnungen; nicht verschuldete Störungen oder Ausfall von Betriebsanlagen (oder Teilen davon), die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind.

2.5

„Kundendaten“ meint sämtliche Daten, die der Kunde oder seine berechtigten Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware hochladen, eingeben oder durch die Nutzung erzeugen, insbesondere Projektdaten, Anlagendokumentationen, Stromlaufpläne, Betriebsmittellisten, Stromkreisverzeichnisse, hochgeladene Fotografien und Stammdaten.

2.6

„Leistungsbeschreibung“ meint die Anlage 1, welche Vertragsbestandteil ist.

2.7

„Vertragssoftware“ meint die von Yatovi angebotene Software-as-a-Service-Lösung „autowire“, mittels derer Kunden in die Lage versetzt werden, Dokumentation für elektrische Anlagen mit KI-Unterstützung erstellen zu lassen.

2.8

„Vertragsleistungen“ meint alle von Yatovi nach dem Vertrag gegenüber dem Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware.

2.9

„Website“ meint die von Yatovi betriebene Websiten, die zur Verwendung und Verwaltung der Benutzung der Vertragssoftware eingesetzt werden, abrufbar unter autowire.app, account.autowire.app und my.autowire.app.

2.10

„Berechtigte Nutzer“ meint natürliche Personen, die vom Kunden oder einem von diesem hierzu autorisierten Administrator zur Nutzung der Vertragssoftware im Namen des Kunden freigeschaltet wurden.

3. Anwendungsbereich, Unternehmereigenschaft und Vertragsschluss

3.1

Die Vertragssoftware richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Vertragssoftware im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist die Nutzung der Vertragssoftware nicht gestattet.

3.2

Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

3.3

Durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder vergleichbar eindeutig gekennzeichneten Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB ab.

3.4

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch eine E-Mail ausdrücklich annimmt oder der Kunden Zugang zur Nutzung der Vertragssoftware gewährt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

3.5

§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung.

4. Art und Umfang der Vertragsleistungen

4.1

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Vertragssoftware von Yatovi als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet.

4.2

Yatovi gewährt die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Vertragssoftware über das Internet mittels Zugriffs durch einen marktüblichen Browser und/oder über die von Yatovi bereitgestellten mobilen Applikationen für mobile Endgeräte. Die Apps stellen keine gegenüber der Vertragssoftware eigenständige Leistung dar, sondern einen funktional ergänzenden Zugangsweg zur Vertragssoftware.

4.3

Yatovi gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Vertragssoftware während der Dauer des Vertragsverhältnisses nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Vertragssoftware sowie die sonstigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für deren Nutzung ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) zu diesem Vertrag, abrufbar unter autowire.app/agb/leistungsbeschreibung.

4.4

Der Funktionsumfang der Apps kann vom Funktionsumfang der browserbasierten Nutzung abweichen, insbesondere soweit einzelne Funktionen (z. B. kamerabasierte Objekterkennung) systembedingt nur über die App bereitgestellt werden können. Die jeweils aktuell unterstützten Betriebssystemversionen, Mindestanforderungen an Endgeräte sowie erforderliche Geräteberechtigungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben im jeweiligen App Store.

4.5

Yatovi stellt in angemessenem zeitlichem Abstand Aktualisierungen der Apps bereit, insbesondere sicherheitsrelevante Updates. Yatovi ist berechtigt, die Unterstützung veralteter mobiler Betriebssystemversionen einzustellen, wenn der jeweilige Betriebssystemhersteller die betroffene Version selbst nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Hierüber wird Yatovi den Kunden mit angemessenem Vorlauf informieren.

4.6

Die Bereitstellung der Apps erfolgt über den Apple App Store und den Google Play Store („App Stores“). Für den Bezug und die Installation der Apps gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Betreibers des App Stores. Diese Nutzungsbedingungen bestehen unabhängig von diesem Vertrag und gehen dem vorliegenden Vertrag im Verhältnis zwischen Kunde und App-Store-Betreiber vor.

4.7

Yatovi hat keinen Einfluss auf die generelle Verfügbarkeit der App Stores, auf Richtlinienänderungen der App-Store-Betreiber sowie auf Entscheidungen der App-Store-Betreiber, eine App zu sperren, zu entfernen oder deren Freigabe zu verzögern. Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Vertragssoftware, die ausschließlich auf solchen Umständen beruhen, begründen keine Pflichtverletzung von Yatovi und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht zulasten von Yatovi berücksichtigt.

4.8

Yatovi wird gleichwohl im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren darauf hinwirken, etwaige Beeinträchtigungen zeitnah zu beheben, insbesondere durch unverzügliche Einreichung korrigierter App-Versionen und Kommunikation mit den App-Store-Betreibern. Die browserbasierte Nutzung der Vertragssoftware bleibt von Beeinträchtigungen der App Stores unberührt.

4.9

Yatovi kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Vertragssoftware jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Insbesondere kann Yatovi die Vertragssoftware jederzeit um zusätzliche Funktionen erweitern. Yatovi wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Eine wesentliche Reduzierung des in der Leistungsbeschreibung festgelegten Kernfunktionsumfangs ist nur mit einer angemessenen, mindestens vierwöchigen Vorankündigungsfrist und nicht rückwirkend zulässig; dies gilt nicht, soweit eine sofortige Anpassung zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.10

Yatovi wird die Vertragssoftware regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

4.11

Yatovi wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Yatovi treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Kundendaten. Für eine ausreichende Sicherung der Kundendaten ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.12

Yatovi ist berechtigt, zur Erbringung der Vertragsleistungen Subunternehmer einzusetzen.

5. Benutzerkonto

5.1

Der Anbieter ermöglicht dem Kunden das Anlegen eines Hauptbenutzerkontos mittels Benutzername und individuellem Passwort. Das Hauptbenutzerkonto verfügt über erweiterte Verwaltungsrechte. Über das Hauptbenutzerkonto kann der Kunde insbesondere für weitere berechtigte Nutzer Benutzerkonten anlegen oder entfernen. Eine zahlenmäßige Begrenzung der berechtigten Nutzer besteht nicht.

5.2

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Service aus sachlichen Gründen zu verweigern, Benutzerkonten zu sperren oder zu schließen, Inhalte zu entfernen oder zu bearbeiten sowie Bestellungen zu stornieren, sofern dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden zur Wahrung der Sicherheit, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zur Durchsetzung der Vertragsbedingungen erforderlich ist.

5.3

Die Regelungen dieser Ziffer gelten für das nach Ziff. 6 eingerichtete Benutzerkonto unabhängig davon, ob zwischen den Parteien ein Registrierungsverhältnis oder ein Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung nach Ziff. 3 besteht.

6. Registrierung und Nutzerkonto

6.1

Unternehmer im Sinne von Ziff. 3.1 können auf der Website oder in der App ein Benutzerkonto einrichten. Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung (Bestätigung der E-Mail-Adresse und Freischaltung des Benutzerkontos) kommt zwischen den Parteien ein Registrierungsverhältnis zu diesen AGB zustande, das die Einrichtung und Verwaltung des Benutzerkontos sowie die in Ziff. 6.2 genannten Funktionen zum Gegenstand hat.

6.2

Im Rahmen des Registrierungsverhältnisses stehen dem Kunden ausschließlich folgende Funktionen zur Verfügung: die Verwaltung der Konto- und Stammdaten, die Einsicht in die Leistungsbeschreibung und die Preisliste (Anlage 2) sowie eine Möglichkeit kostenpflichtige Buchungen vorzunehmen. Die produktiven Funktionen der Vertragssoftware, insbesondere die KI-gestützte Erstellung von Anlagendokumentationen, stehen im Rahmen des Registrierungsverhältnisses nicht zur Verfügung, es sei denn, der Kunde bucht bezahlte Leistung oder nutzt eine Testphase.

6.3

Der Kunde kann das Registrierungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere durch Erklärung in Textform gegenüber Yatovi. Besteht zum Zeitpunkt der Beendigung ein Leistungsbezug gegen Bezahlung oder eine laufende Testphase, bleiben deren Regelungen zu Laufzeit und Beendigung (Ziff. 4 bzw. Ziff. 18) unberührt.

6.4

Yatovi kann das Registrierungsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform kündigen, wenn das Benutzerkonto seit mindestens zwölf (12) Monaten weder für eine kostenpflichtige Buchung noch für eine Testphase genutzt wurde. Das Recht zur Sperrung oder Schließung des Benutzerkontos aus sachlichem Grund bleibt unberührt.

6.5

Für das Registrierungsverhältnis gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nicht eine kostenpflichtige Leistung oder eine Testphase voraussetzen.

7. Kostenlose Testphase

7.1

Kunden mit einem Benutzerkonto können eine kostenlose Testphase für die Vertragssoftware in Anspruch nehmen. Die Testphase beginnt mit Abschluss der Registrierung des Benutzerkontos des Kunden und endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Ziff. 7.4, mit Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag der Freischaltung (Tag 1).

7.2

Während der Testphase kann der Kunde die Vertragssoftware in dem bei Freischaltung des Testzugangs angegebenen Funktions- und Nutzungsumfang nutzen. Dieser kann vom Funktionsumfang nach Ziff. 4, insbesondere hinsichtlich der Anzahl erstellbarer Anlagendokumentationen und der Anzahl berechtigter Nutzer abweichen.

7.3

Die Nutzung der Vertragssoftware während der Testphase ist unentgeltlich.

7.4

Der Kunde kann die Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere durch Erklärung in Textform gegenüber Yatovi. Yatovi kann die Testphase aus sachlichem Grund, insbesondere bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder gegen diese AGB verstoßende Nutzung, mit Wirkung für die Zukunft vorzeitig beenden.

7.5

Mit Ablauf oder vorzeitiger Beendigung der Testphase endet der Zugriff des Kunden auf die während der Testphase nutzbaren Funktionen der Vertragssoftware. Das Benutzerkonto sowie die während der Testphase eingegebenen oder durch die Nutzung erzeugten Kundendaten bleiben für einen Zeitraum von vierzehn (14) Kalendertagen ab Ablauf oder Beendigung der Testphase gespeichert. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde durch Abschluss eines Vertrags gemäß Ziff. 3.3 auf diese Kundendaten zugreifen und die Nutzung fortsetzen. Nach Ablauf dieser Frist löscht Yatovi die während der Testphase eingegebenen oder erzeugten Kundendaten unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Vereinbarungen nach diesem Vertrag oder berechtigte eigene Zwecke von Yatovi entgegenstehen.

7.6

Jeder Kunde kann die Testphase nur einmal in Anspruch nehmen.

7.7

Für die Testphase gelten diese AGB entsprechend, mit Ausnahme der Regelungen zur Vergütung, zu Nutzungskontingenten, zu Service Levels sowie zur Mindestlaufzeit und automatischen Verlängerung. Die Gewährleistungsregelungen gemäß Ziff. 15 finden auf die Testphase keine Anwendung. Die Haftung von Yatovi ist während der Testphase gem. Ziff. 16 beschränkt.

8. Vereinbarte Service Level

8.1

Yatovi gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Yatovi.

8.2

Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Vertragssoftware von Kunden nutzen zu lassen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Vertragssoftware. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

8.3

Der Prozentsatz der Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:

Verfügbarkeit = Betriebszeit in Minuten − Ausfallzeit in Minuten Betriebszeit in Minuten × 100 %
8.4

Alle Zeitangaben verstehen sich als Angaben nach mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. Sommerzeit (MESZ). Die Zeiten werden in ganzen, abgerundeten Minuten je Kalendermonat ermittelt. Die Betriebszeit entspricht bei einem Kalendermonat von 31 Tagen 44.640 Minuten, bei einem Kalendermonat von 30 Tagen 43.200 Minuten, bei einem Kalendermonat von 29 Tagen 41.760 Minuten und bei einem Kalendermonat von 28 Tagen 40.320 Minuten.

8.5

Störungen sind unverzüglich per E-Mail an support@yatovi.com zu melden.

8.6

Im Falle schwerwiegender Störungen (Gesamtausfall oder Ausfall einer Hauptfunktion) Yatovi eskaliert die Störung unverzüglich an den Vorlieferanten, nutzt alle vertraglich verfügbaren Mittel zur Behebung und informiert den Auftraggeber unverzüglich sowie in angemessenen Abständen über Status und voraussichtliche Behebungsdauer.

8.7

Die Behebung unerheblicher Störungen erfolgt nach Ermessen von Yatovi.

9. Nutzungsrechte und Rechteeinräumung

9.1

Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, einschließlich aller urheberrechtlich geschützten Inhalte, des Quellcodes sowie sonstiger Bestandteile, stehen ausschließlich Yatovi oder dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.

9.2

Der Kunde erhält für die Dauer dieses Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware.

9.3

Der Kunde darf die Vertragssoftware ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,

9.3.1

die Vertragssoftware an Dritte zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen oder in sonstiger Weise wirtschaftlich zu verwerten,

9.3.2

den Quellcode der Vertragssoftware durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zu ermitteln oder zu versuchen, dies zu tun oder ähnliche Verfahren zu ermitteln oder zu versuchen, dies zu tun, unbeschadet zwingender gesetzlicher Regelungen.

9.4

Soweit in die Vertragssoftware Open-Source-Software eingebettet ist, erfolgt deren Nutzung ausschließlich gemäß den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.

10. Support und Service Levels

10.1

Yatovi stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Supportleistungen für die Vertragssoftware zur Verfügung. Der Support umfasst die Beantwortung von Anfragen zur Nutzung der Software sowie die Unterstützung bei der Fehlersuche und -behebung im Rahmen der vereinbarten Servicezeiten.

10.2

Der Kunde kann Supportanfragen per E-Mail an support@yatovi.com einreichen.

10.3

Yatovi wird sich bemühen, eingehende Supportanfragen im Rahmen der üblichen Geschäftsabläufe zeitnah zu bearbeiten. Verbindliche Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden nicht zugesagt.

Vom Support ausgeschlossen sind Probleme, die durch unsachgemäße Nutzung oder nicht freigegebene Drittsoftware verursacht wurden, Änderungen an der Vertragssoftware, die nicht von Yatovi vorgenommen wurden, sowie Support für Hardware oder Netzwerkinfrastrukturen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Fehleranalyse und -behebung erforderlichen Informationen bereitzustellen und den Anbieter bei der Erbringung der Supportleistungen angemessen zu unterstützen.

10.4

Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind die Supportleistungen im vereinbarten Nutzungsentgelt enthalten. Supportleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1

Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Vertragssoftware bereitgestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe oder sonstige unbefugte Nutzung durch Dritte ist untersagt.

11.2

Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Zugang von Personen, die nicht mehr zur Nutzung berechtigt sein sollen, unverzüglich zu sperren.

11.3

Die Vertragssoftware darf ausschließlich im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit des Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig, insbesondere die Ermittlung des Quellcodes durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere technische Verfahren.

11.4

Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten in die Vertragssoftware hochzuladen oder dort zu speichern, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Daten diesen Anforderungen entsprechen.

11.5

Der Kunde stellt Yatovi von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Yatovi wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ihn an der Rechtsverteidigung beteiligen.

11.6

Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.

11.7

Yatovi ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen betroffene Daten zu sperren oder zu entfernen und den Zugang des Kunden zur Vertragssoftware vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken.

11.8

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten.

11.9

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

11.10

Bei der Nutzung kamerabasierter Funktionen der Vertragssoftware ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass

11.10.1

keine Personen abgebildet werden, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben, und

11.10.2

die für die Anfertigung von Fotografien am jeweiligen Aufnahmeort erforderlichen Rechte, insbesondere das Hausrecht des jeweiligen Anlagenbetreibers oder Grundstückseigentümers,

eingeholt wurden.

12. Nutzung von Bilddaten zur Produktverbesserung

12.1

Der Kunde erteilt Yatovi eine räumlich und zeitlich unbegrenzte schuldrechtliche Nutzungserlaubnis um im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware hochgeladene Fotografien und Bilder zum Zweck der Weiterentwicklung und Verbesserung der KI-gestützten Objekterkennung der Vertragssoftware (einschließlich Kennzeichnung/Labeling und Verwendung als Trainingsdaten) zu nutzen. Die schuldrechtliche Nutzungserlaubnis umfasst insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übertragung, Verarbeitung, Analyse, Anzeige, Bearbeitung, Veränderung, Strukturierung, Zusammenführung mit eigenen Daten oder Daten Dritter, Weitergabe an Dritte, Anonymisierung, Aggregation und Abstraktion.

12.2

Soweit Fotografien und Bilder urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich, kennzeichenrechtlich oder sonst durch Ausschließlichkeitsrechte geschützt sind, räumt der Kunde Yatovi hieran ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum Zweck der Weiterentwicklung und Verbesserung der KI-gestützten Objekterkennung der Vertragssoftware (einschließlich Kennzeichnung/Labeling und Verwendung als Trainingsdaten) ein. Das Nutzungsrecht ist übertragbar und unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übertragung, Verarbeitung, Analyse, Anzeige, Bearbeitung, Veränderung, Strukturierung, Zusammenführung mit eigenen Daten oder Daten Dritter, Anonymisierung, Aggregation und Abstraktion.

12.3

Der Kunde stellt nur solche Fotografien und Bilder bereit oder macht diese zugänglich, zu deren Verarbeitung und Nutzung er berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Yatovi im Rahmen von Ziff. 12.1 und 12.2 keine Fotografien oder Bilder zur Verfügung zu stellen, die personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO enthalten.

12.4

Der Kunde gewährleistet, dass die Nutzung der Fotografien und Bilder für Analyse, Training, Fine-Tuning, Testung, Optimierung, Dokumentation und Erstellung von Outputs nicht durch Rechte Dritter, Lizenzbedingungen, Geheimhaltungspflichten und Vertraulichkeitsvereinbarungen oder gesetzliche Verbote ausgeschlossen ist.

12.5

Der Kunde stellt Yatovi von allen entsprechenden Ansprüchen frei und kommt für die Schäden und Aufwendungen, einschließlich die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, auf, welche aus Streitigkeiten über die Nutzung der Fotografien und Bilder resultieren, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung der Gewährleistung nach Ziff. 12.4 nicht zu vertreten.

12.6

Der Kunde wird Yatovi unverzüglich unterrichten, sobald eine relevante Rechtsverletzung Dritter erkennbar ist oder Anhaltspunkte dafür vorliegen.

12.7

Yatovi ist berechtigt, anonymisierte Daten zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für Produktverbesserung, Methodenentwicklung, Qualitätssicherung, Benchmarking, Statistik, Training, Fine-Tuning, interne Forschung und Entwicklung.

12.8

Der Kunde kann der Nutzung seiner Fotografien und Bilder nach Ziff. 12.1 und 12.2 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber Yatovi widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs nutzt Yatovi Fotografien und Bilder des Kunden nicht mehr zu den genannten Zwecken. Yatovi wird bereits hochgeladene Fotografien und Bilder aus den zu Trainingszwecken genutzten Datenbeständen entfernen, soweit dies mit vertretbarem technischem Aufwand möglich ist. Eine Entfernung aus bereits trainierten KI-Modellen erfolgt nicht, soweit die betreffenden Daten dort nicht mehr gesondert identifizierbar sind. Das Recht von Yatovi zur Nutzung anonymisierter Daten nach Ziff. 12.7 bleibt vom Widerspruch unberührt. Durch die Ausübung des Widerspruchsrechts entstehen dem Kunden keine Nachteile beim Zugang zu den Funktionen der Vertragssoftware.

13. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

13.1

Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste (Anlage 2).

13.2

In Rechnung gestellte Beträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Yatovi ist in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Mahnung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Funktionen der Vertragssoftware für den Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Zahlungsrückstand nicht nur unerheblich ist und der Kunde die Forderung nicht substantiiert bestritten hat. Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperre angefallenen und der während der Sperre vertraglich geschuldeten Entgelte. Der Zugang ist unverzüglich wieder freizuschalten, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist.

13.3

Yatovi ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte für fortlaufende Leistungen höchstens einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume nach billigem Ermessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten für die Bereitstellung der Leistungen verändern. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere Kosten für Personal, Hosting- und Cloud-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Softwarelizenzen Dritter, technische Bereitstellung, Support sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Betriebskosten. Eine Preiserhöhung kommt nur insoweit in Betracht, als sich die genannten Kosten insgesamt erhöht haben; Kostensenkungen in anderen Bereichen sind angemessen zu berücksichtigen. Yatovi wird dem Kunden die Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Bereits vom Kunden für Zeiträume vor dem Wirksamwerden der Preisanpassung geleistete Entgelte bleiben von der Anpassung unberührt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisher vereinbarten Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird Yatovi den Kunden in der Mitteilung über die Preisanpassung gesondert hinweisen.

14. Nutzungskontingente

14.1

Der Umfang der im Rahmen des jeweiligen Abonnements enthaltenen Anlagendokumentationen ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 2). Das im laufenden Abrechnungszeitraum enthaltene Nutzungskontingent verfällt mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14.2

Der Kunde kann zusätzliche Kontingente an Anlagendokumentationen erwerben (Zusatzkontingente). Zusatzkontingente werden verbraucht, wenn das periodische Nutzungskontingent für den jeweiligen Abrechnungszeitraum aufgebraucht ist.

14.3

Kündigt Yatovi den Vertrag ordentlich oder übt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 13.3 aus, werden nicht verbrauchte Zusatzkontingente vollständig erstattet.

15. Gewährleistung

15.1

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Gewährung der Nutzung der Vertragssoftware die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB.

15.2

Der Kunde ist verpflichtet, Yatovi Mängel der Vertragssoftware unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Die Anzeige muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, um eine effiziente Fehleranalyse und -behebung zu ermöglichen.

15.3

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Vertragsleistungen vorliegt. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht arglistig verschwiegen wurden oder eine Kardinalpflicht betreffen.

15.4

Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn:

15.4.1

eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Vertragssoftware vorliegt;

15.4.2

Mängel durch die Nichteinhaltung der für die Vertragssoftware vorgesehenen und in der Benutzungsdokumentation festgelegten Nutzungsbedingungen verursacht wurden;

15.4.3

der Mangel auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder dessen Nutzer zurückzuführen ist;

15.4.4

Hardware, Software oder sonstige Geräte eingesetzt werden, die nicht den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen entsprechen;

15.4.5

der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Yatovi infolge der verspäteten Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte;

15.4.6

der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kannte und sich seine Rechte nicht ausdrücklich vorbehalten hat.

15.5

Yatovi gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware durch einen Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen, ist Yatovi nach eigener Wahl berechtigt, auf eigene Kosten entweder (a) dem Kunden das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung zu verschaffen, (b) die Vertragssoftware so zu ändern, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzt, ohne die vereinbarte Funktionalität wesentlich zu beeinträchtigen, oder (c) die betroffene Funktionalität durch eine funktionsgleiche, nicht schutzrechtsverletzende Lösung zu ersetzen. Der Kunde informiert Yatovi unverzüglich über die Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen, überlässt Yatovi die alleinige Führung der Verteidigung und unterstützt diese angemessen. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziff. 16.

16. Haftung und Haftungsbeschränkung

16.1

Yatovi haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2

Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 16.1 haftet Yatovi bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

16.3

Für den Verlust von Kundendaten haftet Yatovi nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes nur sofern und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

16.4

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von Yatovi übernommener Garantien.

16.5

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

17. Höhere Gewalt

17.1

Ist Yatovi aufgrund Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung der Vertragsleistungen gehindert, wird Yatovi von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem Höhere Gewalt ihre Leistungserbringung verhindert, befreit.

17.2

Der Kunde wird soweit und solange von seiner Zahlungspflicht befreit, wie Yatovi an der Erfüllung der Vertragsleistungen aufgrund Höherer Gewalt gehindert ist. Yatovi wird bereits gezahlte Beträge insoweit an den Kunden zurückerstatten.

17.3

Sobald feststeht, dass die Vertragsleistungen aufgrund Höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

18. Vertragslaufzeit und Beendigung

18.1

Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Vertragsschluss. Die Mindestlaufzeit (Erstlaufzeit) bestimmt sich nach der bei Bestellung gewählten Laufzeit.

18.2

Nach Ablauf der jeweiligen Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Zeitraum in der Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einer der Parteien zum Ende der Erstlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird.

18.3

Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraum kündbar.

18.4

Das Recht des Kunden im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel eine Beendigung des Vertrags mit einer kürzeren Frist herbeizuführen, bleibt hiervon unberührt.

18.5

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe sind insbesondere

18.5.1

das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird;

18.5.2

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

18.5.3

der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben wird oder er die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgibt;

18.5.4

der Kunde seinen Geschäftsbetrieb endgültig einstellt oder seine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit dauerhaft aufgibt (z. B. infolge Ruhestands, Betriebsaufgabe oder Liquidation), ohne dass ein Rechtsnachfolger in die Verpflichtungen aus diesem Vertrag eintritt.

19. Datenschutz und Vertraulichkeit

19.1

Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet werden, so stellen die Parteien sicher, dass die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen der DSGVO, beachtet werden.

19.2

Sofern und soweit Yatovi im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anlage 3 – AVV als abgeschlossen. Ergänzungen zum AVV, wie etwa die Benennung der weisungsberechtigten Personen des Kunden werden separat dokumentiert, sind aber Bestandteil des AVV. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung erfasst auch personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Apps verarbeitet werden.

19.3

Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien jeweils gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidungen zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet werden.

20. Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende

20.1

Der Kunde kann die Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die in der Vertragssoftware bereitgestellten Exportfunktionen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format selbst exportieren.

20.2

Nach Beendigung dieses Vertrags stellt Yatovi dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Vertragsbeendigung („Exportfrist“) lesenden Zugriff auf die Vertragssoftware zum Zweck des Exports der Kundendaten zur Verfügung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Kundendaten in den in Ziff. 20.1 genannten Formaten exportieren.

20.3

Nach Ablauf der Exportfrist löscht Yatovi die Kundendaten unwiderruflich innerhalb von weiteren 30 Kalendertagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Vereinbarungen nach diesem Vertrag oder berechtigte eigene Zwecke von Yatovi (z. B. zur Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) entgegenstehen. Kopien in Backup-Systemen werden im Rahmen der regulären, technisch bedingten Backup-Zyklen von Yatovi überschrieben, spätestens jedoch innerhalb von 90 Kalendertagen nach Vertragsbeendigung gelöscht.

20.4

Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleibt hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten und der Pflichten von Unterauftragsverarbeitern unberührt.

21. Anbieterwechsel (Switching)

21.1

Der Kunde kann jederzeit gegenüber Yatovi in Textform erklären, dass er zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur wechseln oder die Löschung seiner Daten ohne Wechsel verlangen möchte („Wechselverlangen“). Das Wechselverlangen führt nach Ablauf einer Frist von höchstens zwei Monaten ab Zugang zur Beendigung dieses Vertrags. Die Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 18.1 bleibt hiervon unberührt; wird das Wechselverlangen vor Ablauf der Mindestlaufzeit erklärt, ist Yatovi berechtigt, die bis zum Ende der Mindestlaufzeit vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen, soweit dies im Einzelfall angemessen und verhältnismäßig ist.

21.2

Nach Ablauf der Frist gemäß Ziff. 21.1 beginnt eine Übergangsfrist von dreißig (30) Kalendertagen, innerhalb derer Yatovi die Vertragssoftware unverändert weiter bereitstellt und den Kunden sowie einen von ihm autorisierten Dritten bei der Durchführung des Wechsels angemessen unterstützt. Eine Verlängerung der Übergangsfrist richtet sich nach Art. 25 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).

21.3

Der Kunde kann seine Kundendaten und exportierbaren digitalen Vermögenswerte im Sinne des Data Act während der Vertragslaufzeit sowie während der Übergangsfrist in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren. Die hierfür verfügbaren technischen Mittel sowie die exportierbaren und die hiervon ausgenommenen Datenkategorien ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

21.4

Über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehende Leistungen, insbesondere individuelle Beratungs-, Customizing- oder Migrationsleistungen, erbringt Yatovi nur auf gesonderte Beauftragung des Kunden gegen Vergütung zu den jeweils gültigen Tagessätzen; diese Vergütung stellt kein Wechselentgelt dar. Im Übrigen erhebt Yatovi für die Durchführung des Wechsels Entgelte nur im gesetzlich zulässigen Rahmen des Art. 29 Data Act.

21.5

Nach Abschluss des Wechsels bzw. mit Ablauf der Übergangsfrist hält Yatovi die Daten und digitalen Inhalte des Kunden für weitere dreißig (30) Kalendertage zum Abruf bereit und löscht sie danach vollständig, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder Vereinbarungen nach diesem Vertag stehen dem entgegen. Yatovi bestätigt die Löschung in Textform.

Erfolgt der Wechsel im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung, gilt der Vertrag als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist.

22. Anpassung dieser AGB

22.1

Yatovi ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies erforderlich oder sachgerecht ist zur Anpassung an

22.1.1

geänderte gesetzliche Vorgaben oder eine geänderte oder absehbare höchstrichterliche Rechtsprechung, einschließlich der vorsorglichen Anpassung von Bestimmungen, deren Wirksamkeit hierdurch zweifelhaft geworden ist,

22.1.2

technische, organisatorische oder marktbezogene Weiterentwicklungen, insbesondere die Weiterentwicklung der Vertragssoftware, neue Sicherheitsanforderungen oder veränderte Marktgegebenheiten, die eine Konkretisierung oder Anpassung einzelner Bestimmungen erforderlich machen,

22.1.3

die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder widersprüchlicher Regelungen, sowie

22.1.4

sonstige Gründe von vergleichbarem Gewicht, sofern die jeweilige Änderung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden für diesen zumutbar ist.

22.2

Änderungen der Vergütung richten sich ausschließlich nach Ziff. 13.3, Änderungen des Funktions- und Leistungsumfangs der Vertragssoftware ausschließlich nach Ziff.4.9. Diese Klausel findet auf solche Änderungen keine Anwendung.

22.3

Yatovi wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Die Mitteilung enthält den vollständigen Wortlaut der geänderten Bestimmungen sowie eine verständliche Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung.

22.4

Ist eine Änderung für den Kunden lediglich neutral oder vorteilhaft (z. B. redaktionelle Klarstellungen, Vorteile aus geänderten gesetzlichen Vorgaben), wird sie mit Ablauf der Frist nach Ziff. 22.3 wirksam, wenn der Kunde ihr nicht zuvor in Textform widersprochen hat. Widerspricht der Kunde, bleibt die bisherige Fassung der betroffenen Bestimmung für ihn bestehen. Yatovi kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen, wenn ein Festhalten an der bisherigen Fassung nicht zumutbar ist.

22.5

Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung der vertraglichen Position des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Hierauf wird Yatovi in der Mitteilung nach Ziff. 22.3 gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung mit Ablauf der Frist als angenommen.

22.6

Bestimmungen, deren Änderung wesentliche Rechte oder Pflichten der Parteien in einer Weise beträfe, dass der Vertragszweck gefährdet würde (Kardinalpflichten), sind von dieser Klausel ausgenommen und bedürfen einer gesonderten, individuell zu vereinbarenden Änderung.

23. Schlussbestimmungen

23.1

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder nicht durchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall unverzüglich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Bis zum Abschluss solcher Verhandlungen gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke herausstellt.

23.2

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

23.3

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.4

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Yatovi. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.

Anlagenverzeichnis

-Ende der AGB-